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BEHANDLUNGEN
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LEISTUNG & ZUZAHLUNG

Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen ärztlichen Verordnungen, welche Sie erhalten, durch den Heilmittelkatalog zeitlich begrenzt sind.

Selbstverständlich besteht auch für Patienten mit ärztlichen Verordnungen und Kassenrezepten die Möglichkeit der Behandlungszeitverlängerung. Diese Möglichkeit wird nicht selten genutzt, um ein besseres Ergebnis zu erzielen und eine entspanntere Atmosphäre zu schaffen.

Ebenso kann die jeweilige Therapie durch die Wahl der Behandlungszeitverlängerung, wo sinnvoll, mit passiven Maßnahmen, wie Wärme-, Elektrotherapie, uvm. ergänzt werden.

Sprechen Sie uns gerne an.

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